Gerne stehe ich Ihnen als verlässlicher Partner in allen Phasen der Veranstaltung bei folgenden Themen zu Seite:
- bei der Ausarbeitung von Anforderungen an das Veranstaltungsgelände zum sicheren Veranstaltungbetrieb und Ermittlung des Bedarfs und der Personalstärke für Ordnungsdienst, Sanitätsdienst und Feuerwehr
- zur Ausarbeitung und Verfassen von vollumfänglichen Sicherheitskonzepten nach §43 MVStättV oder nach behördlicher Aufforderung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens,
- als sicherheitstechnischer Berater begleitend in Veranstaltungskonzeption, -planung und/oder -durchführung, sowie im behördlichen Genehmigungsverfahren,
- für individuelle Sicherheitsbeurteilungen und der weiterführenden Sicherheitskonzeption z.B. in Rahmen von Nutzungsänderungen von Gebäuden oder Geländen oder Umnutzung für temporäre Versammlungsstätten,
- als Veranstaltungsleiter gemäß §38 MVStättV,
- zur Erstellung von Fluchtwegs- und Räumungsplänen nach DIN ISO 23601 und notwendigen Räumungskonzepten,
- als aufsichtsführender Verantwortlicher, betreiberseitig als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nach §39 MVStättV oder veranstalterseitig als Bindeglied zum Betreiber.
…stehts mit Augenmaß und dem Blick auf ein Mehr an echter Besuchersicherheit durch vernünftige und nachvollziehbare Maßnahmen und Vorgaben, ganzheitliche Akzeptanz und Konsistenz, gute Durchführbarkeit und Integrationsfähigkeit, konsequentes rechts- und regelkonformes Handeln, ohne die gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus dem Augenwinkel zu verlieren.

