Veranstaltungssicherheit

Gerne stehe ich Ihnen als verlässlicher Partner in allen Phasen der Veranstaltung bei folgenden Themen zu Seite:

  • bei oder zur Ausarbeitung und Verfassen von vollumfänglichen Sicherheitskonzepten nach §43 MVStättV oder nach behördlicher Aufforderung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens,
  • als sicherheitstechnischer Berater begleitend in Veranstaltungsplanung und -durchführung,
  • für individuelle Sicherheitsbeurteilungen z.B. in Rahmen von Nutzungsänderungen von Gebäuden oder Geländen oder Umnutzung für temporäre Veranstaltungsstätten,
  • als Veranstaltungsleiter gemäß §38 MVStättV,
  • zur Erstellung von Fluchtwegs- und Evakuierungsplänen nach DIN ISO 23601,
  • als aufsichtsführender Verantwortlicher, betreiberseitig als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nach §39 MVStättV oder veranstalterseitig als Bindeglied zum Betreiber.

…stehts mit Augenmaß und dem Blick auf ein Mehr an echter Besuchersicherheit durch vernünftige und nachvollziehbare Maßnahmen und Vorgaben, ganzheitliche Akzeptanz, gute Durchführbarkeit und Integrationsfähigkeit, konsequentes rechts- und regelkonformes Handeln, ohne die gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus dem Augenwinkel zu verlieren.